Es gibt zwei GenEuroClassic-Fonds: den I und den II. Beide sind Mischfonds, die rund ein Drittel in Aktien aus dem Euroraum anlegen, ein Drittel in auf Euro lautende Renten sowie ein Drittel in offene Immobilienfonds. Gerade Immobilienfonds haben aber in den letzten Jahren Probleme bereitet. Viele Fonds wurden illiquide und mussten geschlossen werden. Nicht zuletzt deshalb hat die Bundesregierung neue Regelungen zum Anlegerschutz eingeführt.
Nun sieht sich die Union Investment nicht mehr in der Lage, das bisherige Fondskonzept weiter in dieser Form umzusetzen. Sie will daher die beiden EuroClassic-Fonds I und II fusionieren und die Bestände in offenen Immobilienfonds komplett abbauen. Es bleiben dann nur noch zwei Anlageklassen: Aktien und Anleihen. Stichtag für die Fusion zum neuen UniRak Konservativ (ISIN DE000A1C81C0) ist der 5. Juni 2013.
Ihre Schwester hat nun die Wahl: auszusteigen und sich auszahlen zu lassen oder der Fusion zuzustimmen. Bei Zustimmung erhält sie Anteile am neuen Fonds in einem Umtauschverhältnis, das aus den Nettoinventarwerten beider Fonds ermittelt wird. Leider geschieht es recht häufig, dass Fonds aufgelöst oder fusioniert werden. Anlegern gibt § 40 Investmentgesetz dabei einen gewissen Schutz: Die Anlagestrategie des neuen Fonds darf „nicht wesentlich“ vom bisherigen abweichen, ebenso wenig die Kosten, also Vergütungen, Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge.
Das alles ist in Ihrem Fall weitgehend gegeben. Der UniRak Konservativ soll in eine Mischung von verzinslichen Wertpapieren und Aktien investieren. Bei den verzinslichen Wertpapieren sind es überwiegend auf Euro lautende Titel weltweiter Emittenten, bei den Aktien überwiegend deutsche Unternehmen. Die laufenden Kosten betrugen bei den GenEuroClassics 1,42 % (ohne Transaktionskosten), beim UniRak Konservativ voraussichtlich 1,43 %. Der Ausgabeaufschlag betrug bisher 3 %, beim UniRak 2 % (maximal 3 %). Dass Ihre Schwester erneut Ausgabeaufschlag bezahlen soll, ist wohl ein Missverständnis. Bei Fonds-Fusionen werden die Anteile der Anleger lediglich übertragen, ohne dass ein erneuter Ausgabeaufschlag erhoben wird. Auch steuerlich hat sie nichts zu befürchten. Die Verschmelzung gilt nicht als Verkauf. Da ihre alten Anteile aus steuerfreien Altbeständen stammen, wird keine Abgeltungssteuer fällig.
Achten Sie aber darauf, dass die Volksbank in der Jahressteuerbescheinigung nicht doch die Verschmelzung als Verkauf ausweist. Mitunter machen Banken diesen Fehler.
Die schlechte Performance des Fonds dürfte sich aus der Krise bei Immobilienfonds sowie aus der Finanzkrise erklären. Der Fonds war auch in portugiesischen und griechischen Papieren investiert. Im Aktienbereich wurden diese Positionen inzwischen aufgelöst. Doch im September 2012 lag noch fast die Hälfte des Aktienbestands in spanischen und italienischen Titeln. Die Verschmelzung sollte Ihre Schwester zum Anlass nehmen zu prüfen, ob ein Mischfonds wirklich ihrem Bedarf entspricht. Verluste sind immer möglich. Und Vertrauen in Fremde – dazu gehört auch der Anlageberater der Bank – ist das Letzte, was Sparer haben sollten. Sie müssen schon selbst Kenntnisse haben. Ansonsten gilt der einfache Grundsatz: nur das machen, was man auch versteht. Wer sich mit Aktien, Rentenpapieren, Fonds und Ähnlichem nicht auskennt, sollte besser auf einem Tagesgeldkonto sparen. Da sind Kursverluste ausgeschlossen.