Flächenverkauf und Steuern

Mein Nachbar hat 2016 Gewerbe­flä­chen an die Stadt verkauft. Die Stadt­ver­wal­tung hat den Kauf­preis Ende 2017 über­wiesen. Das Finanz­amt hat ihm nun einen Bescheid über eine Steu­ernachforderung für das Jahr 2016 plus Verzugs­zinsen geschickt. Wie kann das sein? Das Geld müsste doch erst in seiner Steuererklärung 2018 auftauchen.

Leider wissen wir nicht, ob Ihr Nachbar ein bilanzierender Landwirt ist. Bei Landwirten gibt es das abweichende Wirtschaftsjahr. Das bedeutet bei bilanzierenden Landwirten, dass beim steuerlich wirksamen Verkauf der Gewerbefläche bis zum 30. Juni 2017 (= Übergang von Besitz, Nutzen...