Flächentausch: Steuern und Gebühren?

Welche Steuern und Gebühren fallen bei einem Flächentausch an, wenn die Grundstücke verschieden groß sind? Es geht um ein Grundstück von 19  580 m2, Ertragsmesszahl 8152, das gegen ein Grundstück von 24  082 m2, Ertragsmesszahl 10  188, ohne Zahlung eines Ausgleichs, getauscht werden soll.

Der Flächentausch löst bei landwirtschaftlichen Betrieben unter Umständen sowohl die Einkommensteuer- als auch die Grunderwerbsteuer aus. Der Tausch von Nutzflächen ist aus steuerlicher Sicht eine Veräußerung, die regelmäßig zur Gewinnrealisierung führt. Deshalb kommt bei einem Grundstückstausch die Bildung einer steuerfreien Rücklage in Betracht, die den Vorgang neu­tralisieren kann. Der Veräußerungspreis ist der Wert der erlangten Fläche (steuerlich...