Flächen auf drei Kinder aufteilen?

Laut Testament sollen alle drei Kinder nach meinem Tod eine Erbengemeinschaft bilden, damit der Hof nicht ins Privatvermögen fällt. Lieber jedoch würde ich jedem Kind die Flächen heute überschreiben, damit jeder das Gleiche erhält. Geht das?

Für Ihre Nachfolgeplanung müssen Sie unterscheiden zwischen einer lebzeitigen Hofübergabe und der Vererbung nach Ihrem Tod. Übertragen Sie lebzeitig den Hof zum Beispiel jeweils zu einem Drittel an jedes der Kinder, kommt es steuerlich zu einer Betriebszerschlagung. Der Hof würde Privatvermögen werden. Sie müssten die stillen Reserven versteuern, das...