Ferkelkauf: Vorsteuer abziehen?

Am 1. Januar 2022 musste ich meinen Betrieb umstellen von pauschalierend zur Regelbesteuerung. Für die Ferkel, die ich im November kaufte, bezahlte ich 7% Umsatzsteuer. Bekomme ich die gezahlte Umsatzsteuer wieder zurück? Ich muss schließ­lich bei den fertigen Mastschweinen ab Januar die eingenom­mene Umsatzsteuer abführen. Wie kann ich mich auf die zukünftige Situation einstellen?

Pauschalierende Landwirte können heute aus dem Einkauf der Ferkel keine Vorsteuer ziehen. Die gezahlte Vorsteuer ist nach Ansicht der Finanzverwaltung mit der Umsatzsteuerpauschale abgegolten. Mussten Sie ab dem 1. Januar 2022 den Betrieb von pauschalierend zur Regelbesteuerung umstellen, können Sie auch keine sogenannte Vorsteuerberichtigung für den Ferkeleinkauf in...