Erbschaftsteuern zahlen?

Seit 2001 habe ich (80) alle Flächen, 11 ha, verpachtet. Jetzt möchte ich die Flächen und ein bebautes Grundstück in Ortslage auf meine Tochter übertragen. Von den 3.400 m2 befinden sich 680 m2 im Privatbesitz (Haus und Garten), der Rest ist Gebäude- und Freifläche. In dem Einfamilienhaus wohnt meine Tochter. Muss sie Erbschaftssteuern bezahlen? Müssen meine Ehefrau und ich Steuern zahlen, wenn wir uns ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen?

Übertragen Sie den landwirtschaftlichen Betrieb von 11 ha gegen das übliche Altenteil, etwa lebenslanges Wohnrecht für Sie und Ihre Ehefrau, an die Tochter, entsteht bei Ihnen regelmäßig für die Übertragung keine Einkommensteuer. Der Grund: Es handelt sich zwar um eine gemischte Schenkung, die „Gegenleistungen“ der Tochter dürften aber unter dem Wert des Hofes (= steuerliches Kapitalkonto) liegen.

Etwas anderes gilt nach der Übertragung: Als...