Wir gehen davon aus, dass Sie der alleinige Eigentümer Ihres landwirtschaftlichen Betriebes, der überwiegend verpachtet ist, sind. Weiter gehen wir davon aus, dass die Flächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht für länger als 15 Jahre verpachtet sind, sodass die Übertragung der landwirtschaftlichen Flächen – ohne Baugrundstücke – an Ihre Tochter zu 85 bzw. zu 100 % erbschaftsteuerfrei ist.
Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Tochter im ersten Fall fünf Jahre und im zweiten Fall sieben Jahre den Betrieb im heutigen Zustand fortführt, das heißt, dass sie in den nächsten fünf oder sieben Jahren nach der Übertragung nichts verkauft.
Die Baugrundstücke und das von Ihnen selbst bewohnte Wohnhaus sind steuerpflichtig. Dafür sieht das Erbschaftssteuergesetz einen persönlichen Freibetrag von 400.000 € für Ihre Tochter vor. Ist der persönliche Freibetrag bereits ausgeschöpft, liegt der Steuersatz für den steuerlichen Erwerb bis 75.000 € bei 7 %, bis 300.000 € bei 11 % usw.