Wir gehen davon aus, dass sich die zwei Erbpachtflächen, die Sie 2003 an Ihre Nichte übertragen haben, im steuerlichen Privatvermögen befinden. Ihre Nichte ge-hört zu den entfernt Verwandten (Steuerklasse II) und musste deshalb für die Übertragung Schenkungsteuer bezahlen.
Wenn Ihre Nichte die Fläche jetzt verkaufen möchte, muss sie dafür keine Einkommensteuer zahlen. Steuerpflichtig wären nur private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen zwischen dem Erwerb und dem Verkauf der Grundstücke weniger als zehn Jahre liegen. Durch die Schenkung an Ihre Nichte wird die zehnjährige Frist nicht nochmals in Gang gesetzt. Mit anderen Worten: Ihre Besitzzeiten werden mitangerechnet.