Entschädigung wie versteuern?

Ein Sturm hat den Dachstuhl meines Maststalls zerstört. Das Gebäude war 1950 als Halle für Maschinen und zur Getreidelagerung errichtet und später umgebaut worden. Weil das Gebäude alt ist, möchte ich mit der Entschädigung der Versicherung eine neue Halle bauen. Die Entschädigung müsste ich voll versteuern, die neue Halle könnte ich jährlich aber nur mit 2 oder 3 % abschreiben. Kennen Sie eine andere Lösung?

Versicherungsentschädigungen aus betrieblich veranlassten Verträgen wie einer Sturmschadenversicherung sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Gewinnverwirklichung können Sie vermeiden, wenn Sie innerhalb einer Frist ein funktionsgleiches Wirtschaftsgut (Ersatzwirtschaftsgut) anschaffen oder herstellen, auf dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten die durch die...