Entschädigung wann versteuern?

Wir haben eine Entschädigung für einen Strommast, der in unserer Fläche steht, erhalten. Wann müssen wir das Geld versteuern? In dem Jahr, in dem wir das Geld bekommen haben? Besteht die Möglichkeit, dass wir die Entschädigung auf mehrere Jahre verteilt versteuern können?

Mastentschädigungen sind im Grundsatz steuerpflichtig. Es handelt sich in der Regel um Nutzungsentgelte für die Gebrauchsüberlassung des Grund und Bodens und damit um Pacht. Die Besteuerung richtet sich bei Einmalentschädigungen nach der Gewinnermittlungsart.

Bei buchführungspflichtigen Betrieben ist davon auszugehen, dass durch eine Einmalentschädigung Einnahmen mehrerer Jahre abgegolten werden. Damit können Sie die Einnahmen auf 25 Jahre verteilen. Bei Einnahme-Überschuss-Rechnung, beispielsweise bei Verpächtern, ist die Verteilung einer Einmalzahlung auf diesen Zeitraum nicht möglich. Hier gilt das...