Entschädigung der Bahn versteuern?

1995 hatte ich einen Acker (5 ha) gekauft. Er war damals nur über einen beschrankten Bahnübergang zu erreichen. Später wurde der Übergang entfernt. Die Bahn zahlte uns eine Entschädigung, weil wir jetzt einen Umweg fahren müssen. Müssen wir die Zahlung versteuern? Können wir die Wertminderung gegenrechnen?

Laufende Betriebseinnahmen bei einem buchführungspflichtigen Betrieb sind auch Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse, die geleistet werden, wenn durch Abtrennung von Ackerflächen durch eine Bahntrasse die innere Verkehrslage des Betriebes gestört und dadurch künftig Umwege in Kauf genommen werden müssen. Eine solche Entschädigung ist zu versteuern, weil sie dem Ausgleich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes von Betriebsausgaben dient. Weil sie außerdem keine Verpflichtung zum künftigen Handeln begründet, können solche Zahlungen nicht mehr auf...