Die Überführung der Einliegerwohnung aus dem steuerlichen Betriebsvermögen in das Privatvermögen löst eine Besteuerung mit Einkommensteuer aus. Zu versteuern ist der Unterschied zwischen dem Verkehrswert (steuerlich: Teilwert) und dem Buchwert. Das Gesetz sieht steuerbegünstigte Reinvestitionsmöglichkeiten nur im Rahmen von bestimmten Verkäufen vor, nicht bei Entnahmen.
Weil wir Ihre betriebliche/private Situation im Detail nicht kennen, können wir Ihnen dazu keinen konkreten Rat geben. Unter Umständen hilft Ihnen aber bei einer Entnahme die neuerdings geltende Tarifglättung bei den land- und forstwirtschaftlichen Einkünften. Denkbar ist auch, dass Sie nach der Überführung der Einliegerwohnung ins Privatvermögen noch im Betrieb oder im Vermietungsbereich im selben Jahr Erhaltungsaufwendungen tätigen; sie könnten die Steuerbelastung ebenfalls mindern.
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