Einkommensteuer zahlen als Hobbyimker

Leserfrage: Ich bin Hobbyimkerin und kann demnächst einen Teil meines Honigs über den Hofladen eines befreundeten Landwirts vermarkten. Muss ich die Einnahmen beim Finanzamt angeben?

Wochenblatt-Leserin Delia H. fragt: Ich bin Hobbyimkerin und kann demnächst einen Teil meines Honigs über den Hofladen eines befreundeten Landwirts vermarkten. Muss ich die Einnahmen beim Finanzamt angeben?

Michael Stein, Steuerberater, WLV, antwortet: Hier muss zwischen Einkommen- und Umsatzsteuer unterschieden werden.

Einkommensteuer: Für sie gilt die ­sogenannte Gewinnerzielungsabsicht. Das bedeutet, dass Einnahmen und damit auch die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben nur versteuert werden müssen, wenn Gewinne tatsächlich erzielt werden oder zumindest angestrebt werden. Ob das der Fall ist, kann das Finanzamt häufig nur über eine sogenannte Totalgewinnprognose feststellen. Nur wenn über den Zeitraum der Gründung bis zur Veräußerung, Liquidation oder Aufgabe des Betriebs ein positiver Totalgewinn erzielt werden kann, sind die Einkünfte einkommensteuerpflichtig. Die...