E-Mail-Rechnung aufbewahren?

Der Online-Shop, bei dem ich Ersatzteile und Agrar-Zubehör bestelle, schickt mir die Rechnung seit Kurzem nur noch per E-Mail. Jetzt meinte ein Berufskollege, dass ich bei einer steuerlichen Betriebsprüfung Probleme bekommen könnte. Ich müsse die Originalrechnung aufbewahren. Wie ist die Sachlage?

Normalerweise werden Rechnungen immer noch schriftlich, das heißt auf Papier erteilt. Stimmen Sie aber zu, kann Ihnen die Rechnung auch elektronisch als E-Mail-Anhang geschickt werden. Das ist steuerlich zulässig. In jedem Fall müssen Sie die Echtheit der Herkunft der Rechnung und die Unversehrtheit ihres Inhaltes und ihre Lesbarkeit gewährleisten. Das...