Darlehensverträge umwandeln?

Als Hofbewirtschafter haben wir mehrere Kreditverträge mit kurzen Laufzeiten mit den Eltern (beide älter als 80 Jahre) abgeschlossen. Sollten wir die Verträge nicht kündigen und in einen langfristigen Vertrag umwandeln, der über das Erleben der Eltern hinausgeht – also 20 bis 25 Jahre? Was sollten wir beachten?

Kreditverträge unter Angehörigen werden steuerlich anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam geschlossen wurden und wie vereinbart durchgeführt werden. Der Vertrag muss – um jeden Missbrauchsverdacht auszuräumen – einem Fremdvergleich standhalten. Als Vergleichsmaßstab dienen Laufzeit, Zinshöhe, Sicherheiten und Rückzahlungsmodalitäten wie bei Banken und Sparkassen auch. Dabei sollte man langlebige Wirtschaftsgüter langfristig finanzieren. Allerdings ist...