Computer sofort komplett abschreiben?

Bund und Länder haben Mitte Januar beschlossen, dass Computer und andere Hard- und Software für die Arbeit im Homeoffice direkt im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden können. Gilt das auch für einen neuen Computer, den ich als Landwirt für mein Büro anschaffe? Und was ist, wenn meine Frau, die zurzeit von zu Hause arbeitet, einen neuen Laptop kauft, den sie auch für die Arbeit nutzt?

Zur Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden können. Das steht im Beschluss des Bundeskabinetts vom 19. Januar 2021. Damit können auch Landwirte die Kosten für Computer-Hardware und -Software zur Dateneingabe und -verarbeitung im Jahr der Anschaffung steuerlich vollständig – ohne Rücksicht auf die Höhe...