Buchführung rückwirkend erstellen?

Seit 20 Jahren bewirtschafte ich einen 19-ha-Betrieb im Nebenerwerb. Jedes Jahr hat der Steuerberater diese Erklärung nach §13a erstellt. Nun soll ich für zehn Jahre rückwirkend Buchführungsabschlüsse vorlegen, weil ich eine unvollständige Steuererklärung abgegeben habe. Mein Steuerberater hat in der Anlage L zwar die Zahl der Zuchtschweine korrekt angegeben. Die Rückseite mit der Jahresproduktion für die Ermittlung der Vieheinheiten wurde aber nie ausgefüllt. Was kann ich tun?

Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (13a-Landwirte) setzt voraus, dass die selbstbewirtschaftete Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung (ohne Sonderkulturen) 20 ha nicht überschreitet und neben anderen Vo­raussetzungen die Tierbestände insgesamt 50 Vieheinheiten nicht übersteigen.

Ist eine dieser Voraussetzungen weggefallen, so entfällt die Gewinn­ermittlung nach Durchschnittssätzen nicht...