Brennholzverkauf im ­Nebenerwerb

Wir bewirtschaften ­einen kleinen Hof im ­Nebenerwerb und versteuern unsere Einkünfte pauschal nach § 13a Einkommensteuergesetz. Jedes Jahr verkaufen wir einige wenige Raummeter Brennholz. Die Umsätze belaufen sich auf etwa 2500 bis 3000 €. Wie viel Mehrwertsteuer muss ich berechnen und muss ich sie an das Finanzamt abführen?

Nach den vorliegenden Angaben sind Sie als Betrieb Umsatzsteuer-Pauschalierer nach § 24 Umsatzsteuergesetz. Für Ihre forstwirtschaftlichen Produkte wie Stamm-, aber auch Brennholz müssen Sie 5,5 % Mehrwertsteuer berechnen. Diese Steuer müssen Sie nicht an...