Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Unterstützung bis zu einem Betrag von 1500 € steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Die Zahlung dieser Sonderleistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgen und darf nicht mit anderen Zahlungen verrechnet werden. Statt Geld können Sie auch Sachprämien im gleichen Nettowert verschenken.
In den Genuss der Sonderzahlung kommen alle Beschäftigte, auch Minijobber. Die Prämie wird nicht auf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 €/Monat bzw. 5400 €/Jahr angerechnet.
Die steuerfreie Auszahlung des Corona-Bonus’ war zunächst nur bis 31. Dezember 2020 möglich. Jetzt wird die Frist bis 30. Juni 2021 verlängert. Das führt aber nicht dazu, dass Sie im ersten Halbjahr 2021 nochmals zusätzlich 1500 € steuerfrei auszahlen dürfen. Vielmehr können Arbeitgeber, die bisher keine Prämie gewährt haben, dies jetzt noch bis Ende Juni nachholen.
(Folge 3-2021)