BGB-Gesellschaft mit Folgen

Ich möchte 5 ha Wald getrennt von meinem 13a-Betrieb in eine BGB-Gesellschaft mit einem Freund einbringen. Er soll sich um die Bewirtschaftung kümmern. Mein Freund besitzt keinen Hof und soll an der BGB-Gesellschaft mit 10 % oder 5 % (weitere 5 % für seine Ehefrau) beteiligt werden. Was hätte das für steuerliche Folgen? Muss noch einmal Grund­erwerbsteuer gezahlt werden? Was passiert, wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt aus der Wald-Gesellschaft ausscheide und diese damit praktisch nur dem Freund gehört? Muss dann noch einmal Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

Bei einer „Auslagerung“ Ihres Forstbetriebes können Sie das Eigentum an dem Wald zur Größe von 5 ha behalten und dieses als sogenanntes Sonderbetriebsvermögen in die Gesellschaft einbringen. Weil sich die Rechtsträgerschaft dann nicht ändert, haben Sie bei der Gründung mit keinen einkommensteuerlichen Nachteilen zu rechnen. Die Überführung von Betriebsvermögen des Einzelunternehmens in das...