Betriebs- oder Privatvermögen?

1998 hatten wir unser Wohnhaus mit Grundstück steuerfrei vom Betriebs- ins Privatvermögen entnommen. Zudem konnten wir damals zwei weitere Wohnhäuser auf der Hofstelle ins Privatvermögen überführen. Demnächst wollen meine Frau und ich alles vererben. Unsere zwei Kinder haben die Flächen je zur Hälfte gepachtet. Wie können wir steuerliche Nachteile vermeiden?

Sowohl im Erbgang als auch bei lebzeitiger Übergabe stehen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Kinder jeweils Freibeträge in Höhe von 400  000 € und für die Ehefrau in Höhe von 500  000 € zur Verfügung. Außerdem unterliegt das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, unabhängig davon, ob es sich im steuerlichen Betriebs- oder Privatvermögen befindet oder nicht, einer umfangreichen Verschonung. Wird das begünstigte Vermögen sieben Jahre...