Betriebs- oder Privatvermögen?

In den 1970er-Jahren hatten meine Eltern die Landwirtschaft aufgegeben und bis auf den Hofteil mit Pferdewiese alles verpachtet. Später übertrugen sie den Besitz auf mich. Die Pachteinkünfte aus den Flächen habe ich immer als Einkünfte nach Anlage V versteuert. Jetzt will ich alles übertragen. Die weichenden Kinder sollen je ein Grundstück, das auf dem Hof lebende Kind soll den Rest erhalten. Unser Steuerberater ging davon aus, dass alles Privatvermögen ist. Das Finanzamt jedoch meint, es liege Betriebsvermögen vor, sodass die stillen Reserven aufgedeckt würden. Es sei denn, wir könnten Unterlagen beibringen, die zeigen, dass meine Eltern eine steuerliche Betriebsaufgabe durchgeführt haben.

Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bleibt solange bestehen, bis er entweder unter 3000 m2 verkleinert oder gegenüber dem Finanzamt eine Betriebsaufgabe erklärt wird. Heutzutage erfordert ein landwirtschaftlicher Betrieb im steuerlichen Sinne weder eine Hofstelle noch einen Mindestbesatz an Betriebsmitteln.

Ihre Eltern haben eine solche Betriebsaufgabe nicht erklärt oder Sie können jedenfalls dem Finanzamt diese Tatsache nicht beweisen. Sie können auch keine Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung in Anspruch nehmen, weil Ihre Eltern den gesamten Betrieb in den 70er-Jahren nicht parzelliert verpachtet haben; denn sie hatten ja die am Hof angrenzende Pferdewiese zurückbehalten.

Wenn Sie nunmehr den Betrieb im Ganzen auf das auf dem Hof lebende Kind...