Betrieb als Stückländerei eingestuft

Leserfrage: Welche Auswirkungen hat die Einstufung als "Stückländerei" durch das Finanzamt?

Wochenblatt-Leser Michael A. in H. fragt: Das Finanzamt stufte meinen verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb als „Stückländerei“ ein. Aufteilung: Grundsteuer A (Betrieb) und Grundsteuer B (zwei Wohnhäuser). Ist die Einstufung „Stückländerei“ korrekt, da die Pachtverträge unter 15 Jahre laufen? Wird der Hof dadurch bei einer Betriebsübergabe erbschafts- und schenkungssteuerlich höher bewertet?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, nimmt Stellung: Die Veranlagung mit Grundsteuer A (Betrieb) und Grundsteuer B (Betriebsleiter- und Altenteilerhaus) ist nicht zu beanstanden. Auch die Einordnung als Stückländerei ist meines Erachtens korrekt. Es handelt sich um sogenannte unechte Stückländerei.

Unechte und echte Stückländerei

Nach der Einheitsbewertung 1964 sind Stückländereien einzelne land- und...