Behinderter Bruder ins Wohnheim

?Laut Testament meiner Eltern muss ich als Hoferbe meinem Bruder ein lebenslanges Wohnrecht auf dem Hof zur Verfügung stellen. Als Gegenleistung zahlt er 300 €/Monat (Verpflegung, Wohnung, Wäsche). Mein Bruder, 66, ist behindert und möchte in ein Wohnheim umziehen. Seine Betreuerin will das Wohnrecht jetzt ins Grundbuch eintragen lassen. Nach dem Umzug des Bruders ins Wohnheim will sie einen fünfstelligen Betrag für die Ablösung fordern. Ist dies rechtens?

Nein, den Betrag wird die Betreuerin von Ihnen nicht fordern können. Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. Januar 2009, Az. V ZR 168/07) geht hervor, dass der Wohnungsrechtsgeber dem Berechtigten (hier Ihrem Bruder) den Wert der Wohnung nicht ersetzen muss.

Es besteht auch keine Pflicht, dass Sie die Wohnung vermieten und die Einnahme an den Berechtigten...