Wenn Sie Ihren Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung nutzen wollen, haben Sie tatsächlich die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an Ihren Bruder weiterzugeben. Zwar liegt die Übertragung an einen Dritten im Ermessen der Bausparkasse. Diese stimmt jedoch in der Regel zu.
Voraussetzung für die Übertragung eines Bausparvertrages: Derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, muss zum einen eine ausreichende Bonität nachweisen. Zum anderen muss er ein Angehöriger gemäß § 15 Abgabenordnung (AO) sein. Dazu zählen etwa Eheleute, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Übertragung auf Nichtangehörige zu. Allerdings können in den allgemeinen Geschäftsbedingungen auch andere Vorschriften festgelegt sein. Es ist deshalb empfehlenswert, dass Sie sich bei Ihrem Kundenberater informieren.