Bauland selbst erschließen: Welche Steuern?

Mein Haupterwerbsbetrieb liegt so nah an einer Siedlung, dass wir keine Möglichkeit auf Erweiterung haben. 1,5 ha meiner Fläche werden jetzt als Bauland ausgewiesen. Ich möchte die Fläche selbst erschließen und die Baugrundstücke verkaufen. In ein Stallgebäude will ich Wohnungen einbauen. Welche Steuern kommen auf mich zu?

Verkaufen Betriebe bislang land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, so liegt ein steuerpflichtiges Hilfsgeschäft der Land- und Forstwirtschaft vor. Zu versteuern ist der Unterschied zwischen dem Verkaufspreis einerseits und dem Buchwert (in der Regel die achtfache Ertragsmesszahl) andererseits. Die so aufgedeckten stillen Reserven sind oft ganz erheblich, sie können auf Ersatzwirtschaftsgüter reinvestiert oder in eine steuerfreie Rücklage eingestellt werden. Den Rücklagenbetrag können Sie dann innerhalb von vier Jahren in land- und forstwirtschaftlichen Grund und...