Wochenblatt-Leser Gregor B. in N. (64 Jahre) möchte seinen Hof auf die Tochter übertragen. Zum Betriebsvermögen gehört ein 1200 m2 großes, im Jahr 2005 erschlossenes Baugrundstück. Dieses ist für seine Alterssicherung. Er möchte es aus der Übertragungsmasse herausnehmen. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, nimmt Stellung: Die Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebes an die Tochter erfolgt zu Buchwerten. Das heißt, ohne Aufdeckung von stillen Reserven, wenn die Tochter mindestens 90 % der Flächen erhält. Einkommensteuerzahllasten entstehen dadurch nicht.
Steuerpflichtige Entnahme
Wollen Sie im Zuge der Betriebsüberschreibung auf die Tochter ein 1200 m2 großes Baugrundstück zurückbehalten, kommt es zu einer steuerpflichtigen Entnahme aus dem Betriebsvermögen. Zu versteuern ist der aktuelle Bodenrichtwert für das Baugrundstück abzüglich der achtfachen Ertragsmesszahl als Buchwert.
Der Entnahmegewinn ist nicht begünstigt und als laufender Gewinn zu versteuern. Weil wir Ihre Einkommenssituation im Übrigen nicht kennen, lassen sich keine konkreten Aussagen zur Steuerbelastung treffen.
Lesen Sie mehr:
(Folge 21-2023)