Barzahlungen nach Überschreibung gestalten

Als ich vor drei Jahren Rentnerin wurde, habe ich unserem Sohn meine PV-Anlage überschrieben. Als Gegenleistung zahlt er mir zehn Jahre lang eine Rente. Jetzt will mein Mann den Hof auf ihn übertragen. Wäre es steuerlich zulässig, im Übergabevertrag Zahlungen zu vereinbaren, die nach Ablauf der zehn Jahre für die PV-Anlage beginnen?

Zunächst ist die damalige Übertragung der PV-Anlage gegen eine auf zehn Jahre begrenzte Rente steuerlich beim Sohn nicht als abziehbare Sonderausgabe begünstigt. Spiegelbildlich müssten Sie diese „Rentenzahlung“ auch nicht selbst als sonstige Einkünfte versteuern. Der Grund: Das Gesetz verlangt eine lebenslange Versorgungsleistung. Damit läge steuerlich...