Bankdaten von Jagdgenossen fehlen

Unsere Jagdgenossenschaft (JG) vertritt rund 4000 ha Fläche und hat rund 800 Jagdgenossen. Von diesen erhalten viele nur Kleinstbeträge an Jagdgeld. Durch Kontoauflösungen oder Bankwechsel kommt es immer wieder zu Bank-Rückläufen. Ist die JG verpflichtet, die Jagdgenossen anzuschreiben, um die aktuellen Bankdaten zu erfragen?

Bei einer Jagdgenossenschaft (JG) mit rund 800 Jagdgenossen wird es zwangsläufig immer eine gewisse Zahl an Rückläufern im Zahlungsverkehr geben. Auch wenn grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht besteht, nach der Jagdgenossen von sich aus und unaufgefordert Änderungen bei den Eigentums-, Adress- oder Kontoverhältnissen mitzuteilen haben, entbindet dies die JG nicht, zumutbare und übliche Nachfragen zu tätigen, um ihrer Verpflichtung nachkommen zu können, das anteilige Jagdgeld an die Jagdgenossen auszukehren.

Für die Jagdkatasterpflege gilt nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass eine JG von Zeit zu Zeit von sich aus die Daten des Jagdkatasters aktualisieren muss und dabei auch entsprechende Nachforschungen zu tätigen hat. Die JG kann...