Auszahlung aus Direktversicherung

1997 schloss ich eine Mitarbeiter-Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung ab, die im November 2021 ausgezahlt wurde. Es hieß damals, dass die Beiträge einer pauschalen Lohnsteuer von 20 % zzgl. Solidaritätszuschlag unterliegen. Zwischenzeitlich gab es meines Wissens eine Gesetzesänderung. Was bedeutet das für mich? Habe ich bei meinem Altvertrag einen Freibetrag?

Seit 2005 sind auf Auszahlungen aus einer Direktversicherung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen, und zwar auch für Direktversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Bei Auszahlung einer Direktversicherung wird die Gesamtsumme auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum umgelegt. Auf die sich monatlich ergebenden Teilbeträge sind dann die Beiträge zu entrichten. Die Regelung gilt für die gesetzlichen Krankenkassen, sodass Privatversicherte nicht betroffen sind. Auch wer über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und damit...