Ausgleich fürs Erdkabel?

Wir bekommen den Strom per Überlandleitung ins Haus geliefert. Deswegen steht ein Mast in unserer Wiese. Jetzt möchten die Stadtwerke die Leitung verstärken und das Kabel in den Boden verlegen. Dazu muss ein 100 m langer Graben durch die Wiese gebaggert werden. An der Leitung ist auch ein Nachbar angeschlossen. Kann ich Ausgleich fordern?

Nach § 12 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind Sie verpflichtet, unentgeltlich eine Stromleitung der örtlichen Versorgung zu dulden. Dazu zählen Kabel des Niederspannungs- und des Mittelspannungsnetzes (0 bis 10 kV, 10 bis 100 kV). Die Duldungspflicht besteht für Anschlussnehmer des Unternehmens, also für solche Personen, die selbst vom Stromleitungsunternehmen mit Strom versorgt werden (dabei spielt es keine Rolle, wer den Strom herstellt oder liefert).
Weil Ihr Haus an das Leitungsnetz der Stadtwerke angeschlossen...