Ausgleich bei Abzug vom Hof?

2002 habe ich den Hof der Tochter überschrieben. Laut Übergabevertrag habe ich freies Wohnen, Heizung, Strom und Verpflegung. Doch inzwischen ist das Zusammenleben unter einem Dach zur seelischen Grausamkeit geworden. Deshalb möchte ich vom Hof ziehen. Kann ich Ausgleich fordern?

Die Rechtslage ist in Artikel 15 des NRW-Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der § 8 lautet: „Veranlasst der Verpflichtete durch sein Verhalten eine solche Störung der persönlichen Beziehungen zu dem Berechtigten, dass diesem nicht zugemutet werden kann, die Wohnung auf dem Grundstück zu behalten, so hat er dem Berechtigten, falls dieser die Wohnung aufgibt, den für die Beschaffung einer anderen angemessenen Wohnung erforderlichen Aufwand sowie den Schaden zu ersetzen, der daraus entsteht, dass dieser andere ihm gebührende Leistungen nicht auf dem Grundstück in Empfang nehmen kann; statt der Leistungen kann der Berechtigte Entschädigung in Geld verlangen.“

Wurde also die Störung...