Ausbildungskosten und Finanzamt

Unser Sohn beginnt eine Ausbildung. Aufgrund der Entfernung zum Heimatort muss er sich eine Wohnung vor Ort nehmen, wegen seines sozialen Engagements aber noch regelmäßig nach Hause pendeln. Auch die Fahrten zur Berufsschule sind teuer. Weil sein Lohn nicht reicht, helfen wir ihm. Welche Ausgaben können wir steuerlich geltend machen? Wie sieht es bei ihm aus?

Während der Ausbildung erhalten die Eltern das Kindergeld. Es wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes gezahlt, wenn das Kind einer ernsthaften Lehre in einem handwerklichen, kaufmännischen, technischen oder wissenschaftlichen Beruf nachgeht. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt 194 €/Monat, es soll ab 1. Juli 2019 auf 204 €/Monat steigen.

Ihre weitergehenden Aufwendungen für Ihren volljährigen und auswärts untergebrachten Sohn können Sie ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten mit einem Ausbildungsfreibetrag von 924 € jährlich bzw. 77 € monatlich bei Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend machen.

Übernehmen Sie Kranken- und...