Auf Nießbrauch verzichten?

Meine Frau und ich haben 2001 ein Mietshaus auf die Kinder übertragen. Dabei haben wir uns den Nießbrauch vorbehalten. Nun möchten wir auf den Nießbrauch verzichten. Stattdessen sollen uns die Kinder 600 €/Monat zahlen. Fallen dabei Grunderwerbs- oder Schenkungsteuern an?

Das Mehrfamilienhaus befindet sich wahrscheinlich im Privatvermögen. Wenn Sie nun auf den Nießbrauch gegen ein monatliches Entgelt von 600 € verzichten, stellt sich die Situation wie folgt dar:

Das Recht der Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Vermögensübertragung hat sich seit 2008 geändert. Im Privatvermögen befindliche Wirtschaftseinheiten sind nicht mehr begünstigt, so auch nicht, wenn Sie auf das seinerzeit eingeräumte Nießbrauchsrecht im Zusammenhang mit einer Versorgungszusage verzichten.

Mit anderen Worten: Ihre Kinder könnten die vereinbarten 600 € monatlich nicht...