Auf Nießbrauch verzichten?

Der Sohn hat unseren Hof geerbt, die Tochter ein Miets­haus mit fünf Wohnungen. Bis 30. April 2017 haben wir den vollen Nießbrauch an dem Haus. Ab dann möchte mein Mann nur noch die Miete einer Wohnung als Altenteil. Unsere Tochter ist dagegen. Für sie wäre das steuerlich von Nachteil. Stimmt das?

Haben Sie das Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauchsvorbehalt an die Tochter übertragen, erzielen Sie gegenwärtig steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Tochter hat keine steuerpflichtigen Einkünfte; sie ist aber schon als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.

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