Auch Materialkosten umlegen?

Bei der Heizungswartung in unserem Mietshaus werden regelmäßig Kleinteile wie Düsen und Filter ausgewechselt. Die Ausgaben habe ich immer auf die Mieter umgelegt. Ein Mieter sagt nun, das Material gehöre nicht zu den Nebenkosten. Was darf ich umlegen?

Umlagefähig sind alle Kosten, die mit der regelmäßigen Wartung Ihrer Heizungsanlage zusammenhängen. Dies gilt auch für Kleinmaterial (Dichtungen, Düsen, Filter usw.).

Die Kosten der Beseitigung einer Heizungsstörung sind Reparaturkosten; sie sind nicht umlagefähig. Hierunter fallen auch...