Wochenblatt-Leserin Sophie W. fragt: Ab dem nächsten Jahr darf ich Altersvorsorgeausgaben in voller Höhe als Kosten bei der Steuererklärung angeben. Welche Maßnahmen kann ich durchführen, um sie für die Vorsorge im Alter zu verwenden? Kann ich auch in Aktien, Bausparverträge oder erneuerbare Energie investieren?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet:
Mit dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP wurde vereinbart, den vollständigen steuerlichen Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen zuzulassen. Diese Regelung soll im Jahressteuergesetz 2022, das zurzeit in den parlamentarischen Gremien beraten wird, umgesetzt werden und ab 2023 zur Anwendung kommen.
Zu den begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen gehören unter anderem:
- Beiträge zur Landwirtschaftlichen Alterskasse,
- zur gesetzlichen Rentenversicherung,
- zu vergleichbaren berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wie beispielsweise bei den Architekten,
- Beiträge zur Riester-Rente und zur privaten Rürup-Rente.
- Begünstigt sind auch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Investitionen in erneuerbare Energien, der Erwerb von Aktien oder der Abschluss von Bausparverträgen gehören nicht zu den begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen.
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(Folge 46-2022)