Altenteilerhaus: Steuern zahlen?

Wir bewirtschaften einen Hof im Haupterwerb und wollen ein Altenteilerhaus bauen. Darin soll unser Sohn, der Hofnachfolger, zunächst mit seiner Familie wohnen. Die vorgesehene Baufläche nutzen wir derzeit als Acker. Wie sieht es steuerlich aus?

Wird die zum steuerlichen Betriebsvermögen gehörende Hofstelle mit einem Altenteilerhaus bebaut und an den späteren Hoferben vermietet, so kommt es zunächst zu keiner steuerpflich­tigen Entnahme des Grund und
Bodens. Das Altenteilerhaus bleibt im Betriebsvermögen. Die Miet­einnahmen sind Betriebseinnahmen.

Steuerliche Probleme bekommen Sie, wenn...