Steuerpflichtig sind die Pachteinnahmen von jährlich 325 €, das Baraltenteil (Taschengeld) von 2.880 € jährlich und weil Sie zum Jahrgang 1935 gehören, 50 % der Rente, hier also 7.920 € jährlich. Davon abzuziehen sind die steuerlichen Freibeträge. Im Einzelnen: der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € für die Rente, unter Umständen der landwirtschaftliche Freibetrag von 325 € (höchstens 1.800 €/Jahr) für die Pachteinnahmen und der Grundfreibetrag von 16.708 €, weil Sie verheiratet sind. Als Schwerbehinderter (100%ige Erwerbsminderung) haben Sie zusätzlich Anspruch auf den Schwerbehinderten-Pauschbetrag von 1.420 €.
Alles in allem sind Sie gegenüber dem Finanzamt nicht steuerpflichtig. Eine Steuererklärung müssen Sie nur abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert.