Als Rentner Bücher führen?

Seit Jahren habe ich den Hof (30 ha) verpachtet. Neben meiner Rente erhalte ich Jagdgeld und erziele Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Buchführung habe ich beibehalten. Aus Kostengründen möchte ich dies nicht mehr. Besteht für mich Buchführungspflicht? Gibt es eine Alternative?

Aktive Landwirte, die unter anderem nicht mehr als 20 ha LN bewirtschaften, können eine einfache Gewinnermittlung anwenden (13a-Landwirte). Alle anderen Betriebe, auch Verpächter, sind zu steuerlichen Aufzeichnungen verpflichtet.

Zur doppelten Buchführung mit einer Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind Betriebe verpflichtet,

  • die einen Umsatz von mehr als 500.000...