Als Betriebshelfer beim Nachbarn?

Ich bewirtschafte hauptberuflich einen Hof, führe Bücher fürs Finanzamt. Jetzt könnte ich bei einem Nachbarn als Betriebshelfer arbeiten. Muss ich den Verdienst bei der Steuererklärung angeben? Wie wirkt er sich aus?

Die Tätigkeit als Betriebshelfer für Ihren Nachbarn erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen und ist steuerpflichtig. Bei einem zu versteuernden Einkommen von über 52.882 €/105.764 € (Ledige/Verheiratete) beträgt der Einkommensteuersatz 42 %; dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag plus die Kirchensteuer (in NRW 9 % von der Einkommensteuer). Dabei müssen die Einkommensteuer und Umsatzsteuer genauer betrachtet werden.

Vorrangig ist zu prüfen, ob Sie für Ihren Nachbarn nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrages tätig werden. Regelmäßig...