Abwasserkosten später umlegen?

In unseren landwirtschaftlichen Gebäuden habe ich mehrere Mietwohnungen. Unsere Gemeinde rechnet im aktuellen Grundsteuerbescheid nachträglich Abwasserkosten für 2007 und 2008 ab, weil die Veranlagungsgrundlage geändert wurde. Da ich die Nebenkosten mit den Mietern für 2007 und 2008 bereits abgerechnet habe, wüsste ich gern, wie ich die zusätzlichen Kosten jetzt umlegen soll. Zwei Mieter sind schon ausgezogen. Bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Nach § 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter die anfallenden Betriebskosten jährlich abzurechnen, die Abrechnung hat spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode zu erfolgen. Nachforderungen kann der Vermieter nur dann geltend machen, wenn ihm die verspätete Geltendmachung nicht anzulasten ist.

Die Gemeinde hat Ihnen aufgrund der rückwirkend geänderten Berechnungsgrundlage erst jetzt die endgültigen Bescheide für die Jahre 2007 und 2008 vorgelegt, sodass auch Ihnen erst jetzt die endgültige Höhe bekannt gegeben wurde. Die Grundsteuerbescheide weisen jetzt...