Äpfel steuerfrei verkaufen?

Ich beziehe Rente, bewirtschafte aber auch noch etwas Grünland am Hof. Von August bis Januar verkaufe ich etwa 800 bis 1000 kg Äpfel auf dem Wochenmarkt. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen versteuern? Zudem habe ich 30 Bienenvölker, deren Honig ich verkaufe. Wie sieht es damit steuerlich aus?

Die Gewinne aus dem Verkauf von Äpfeln, die von eigenen Grundstücken oder Pachtflächen geerntet wurden, unterliegen grundsätzlich als landwirtschaftliche Einkünfte der Einkommensteuer. Hier kommt der Nutzungsteil „Obstbau“ zur Anwendung. Nicht zum Nutzungsteil Obstbau, sondern zur allgemeinen landwirtschaftlichen Nutzung gehört allerdings der extensive Obstbau, das heißt Streupflanzungen (Obstbäume und -sträucher, die einzeln auf Acker, Grünland oder an Wegrändern angebaut sind) und der Obstbau an Straßen und Wegrändern. Die Gewinne aus der Imkerei unterliegen als landwirtschaftliche Einkünfte ebenfalls der Einkommensteuer.

Für Landwirte gelten bei der ­Gewinnermittlung Besonderheiten. Beträgt die von Ihnen bewirtschaftete Obstbaufläche höchstens 1,37 ha und halten Sie höchstens 70 Bienenvölker, ist der Gewinn pauschal nach § 13a...