Wochenblatt-Leser Harald I. fragt: Nach der Hilfe für Gaskunden hat der Bund im Dezember „Finanzhilfen für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas“ auf den Weg gebracht. Bisher ist bekannt, dass es pro Haushalt bis zu 2000 € Hilfe geben soll. Wann und wie erhalte ich als Kunde die Finanzhilfen?
Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 Finanzhilfen für Verbraucher von Heizöl, Pellets und weiteren nicht leitungsgebundenen Energieträgern angekündigt und ist damit einer Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz nachgekommen. Das Geld für die Härtefalllösungen stellt laut Berichten der Bund. Die Auszahlung der finanziellen Mittel und Ausgestaltung der Verteilung obliegt aber den Ländern. Derzeit arbeitet die Bundesregierung mit den Ländern an einer Verwaltungsvereinbarung. Zum Beispiel ist zu klären, wo und wie Berechtigte diese Hilfen konkret beantragen können und welche Kriterien gelten. Aus Medienberichten ging im Dezember 2022 hervor, dass betroffene Haushalte anders als Gaskunden diese Hilfe beantragen müssen. Dafür müssen sie eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen. Bedingung: Wenn sich der Preis verdoppelt hat, gibt es einen Zuschuss für den Haushalt. Wenn in diesem Jahr die Lieferung nur 100 € mehr gekostet hat, gibt es keine Hilfe (sogenannte Bagatellgrenze). Vorgesehen sind rückwirkende Entlastungen für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022. Ob das tatsächlich so geschieht, ist allerdings derzeit unklar.
Umsetzung der Finanzhilfen - Zuständigkeiten unklar
Wie die Landesregierung NRW und die Bundesregierung auf Anfrage mitteilen, ist die fachliche Zuständigkeit für den Härtefallfonds für Heizöl und Pellets innerhalb der Bundesregierung noch immer nicht geklärt. Verschiedene Ministerien haben hier jeweils eigene Zuständigkeiten bei den unterschiedlichen Härtefallregelungen. Die Länder warten auf klare Signale der Bundesregierung, was die Umsetzung der Finanzhilfen betrifft.
Bereits mehrfach hätten die Länder gegenüber der Bundesregierung darauf gedrungen, den Prozess weiter voranzubringen, damit die Finanzhilfen schnellstmöglich umgesetzt werden können. Verbraucher/-innen dürften noch weiter auf die dringend notwendige Entlastung warten müssen.
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(Folge 4-2023)