Seit der Einführung der geografischen Antragstellung leitet sich die beantragte Flächengröße im Flächenverzeichnis von der vom Landwirt im ELAN-Programm vorgenommenen geometrischen Schlagzeichnung, der sogenannten Antragsgeometrie, ab. Anpassungen der Flächengrößen können nach der Antragstellung aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle oder aber aufgrund einer verwaltungsmäßigen Überprüfung der Feldblockreferenzen durch die Zahlstelle auf Basis neuer Luftbilder notwendig werden. Die Gründe für Flächenanpassungen können Sie dem Bemerkungsfeld der Einzelflächenaufstellung im Auszahlungsbescheid entnehmen.
Die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens wird grundsätzlich in einem zwei- bis dreijährigen Turnus überflogen. Aufgrund von EU-Vorgaben müssen die Feldblockgrenzen bei Vorliegen neuer Luftbilder an die auf dem Luftbild ersichtlichen tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dabei kann der Feldblock sowohl verkleinert als auch vergrößert werden. Anschließend werden die Schlaggrenzen wiederum anhand der Feldblockgrenzen geprüft und für den Fall, dass sie die Feldblockgrenzen überlappen, entsprechend angepasst.
Sofern festgestellt wurde, dass ein Feldblock größer geworden ist, kann der Landwirt im Folgejahr dafür den entsprechenden Antrag stellen. Eine Vergrößerung des Schlages durch die Verwaltung ohne einen entsprechenden Antrag des Landwirts, zum Beispiel weil der Feldblock größer festgestellt wurde, wäre mit den EU-Regelungen nicht vereinbar. Sollten die Flächenkorrekturen strittig sein, steht dem Antragsteller der Rechtsweg offen.
(Folge 24-2021)