Verliert Grünbrache den Ackerstatus?

Leserfrage: Behält ab 2023 die Stilllegungsfläche den Ackerstatus?

Wochenblatt-Leserin Anna P. in S. fragt: Die Agrarpolitik ab 2023 schreibt Selbstbegrünung auf Brachen vor. Viele Betriebe müssen dazu Ackerland brach liegen lassen. Ist sicher, dass diese Flächen den Ackerstatus behalten? Oder ist zu befürchten, dass „seltene“ Kräuter auftreten und nicht mehr geackert werden darf? Ist eine Untersaat oder Stoppelsaat erlaubt?

Dr. Thomas Böcker, Referent für Betriebswirtschaft von der Landwirtschaftskammer NRW, kann informieren: Diese Frage muss aus zwei Perspektiven beantwortet werden: Zum einen sollen auch die vorgeschriebenen Brachen (4 % der Ackerfläche) nicht verbuschen. Landwirte müssen den Aufwuchs der Fläche mindestens alle zwei Jahre zerkleinern. Dies darf nach derzeitigem Stand nach dem 15. August geschehen.

Ackerstatus bleibt

So lange ­eine Fläche zudem als...