Stilllegungsfläche jetzt Dauergrünland?

Ich bin Kleinerzeuger und habe eine Ackerfläche von 2007 bis 2014 stillgelegt (Code 591). Ab 2015 wurde diese dann im Antrag als Grünland deklariert. Nun möchte ich die Fläche zum Herbst 2018 wieder als Acker nutzen. Kann ich die Fläche einfach umbrechen oder hat sie bereits den Grünlandstatus erreicht?

Per Definition ist Dauergrünland eine landwirtschaftliche Fläche, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wird und seit mindestens fünf Jahren, entsprechend einem Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Flächenverzeichnissen, nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs ist. In diesen Status können auch Ackerflächen „hineinwachsen“, wenn auf ihnen in sechs aufeinanderfolgenden Flächenverzeichnissen Gras- oder Grünfutterpflanzen als Bestand angegeben waren.

Vielfach nicht bekannt ist aber, dass auch aus der Erzeugung genommene Ackerflächen (Code 591)...