Stilllegung: Was gilt für GPS und Mais?

Leserfrage: Wie läuft das im nächsten Jahr mit der Still­legungs­pflicht? Ich habe gelesen, dass diese nicht für Betriebe mit mehr als 75 % Grünland und Ackerfutter greift.

Wochenblatt-Leser Paul W. in S. fragt: Wir sind Ökobetrieb, bewirtschaften 65 ha und erzeugen Bio­milch. 35 ha sind Dauergrünland. Auf dem Acker werden je 10 ha Kleegras, Silomais und Sommer­getreide an­gebaut. Wie läuft das im nächsten Jahr mit der Still­legungs­pflicht? Ich habe gelesen, dass diese nicht für Betriebe mit mehr als 75 % Grünland und Ackerfutter greift. Zählt unser Silomais unter diesem Blick­winkel zum Acker­futter? Was ist mit Sommer­getreide, wenn ich es als Ganzpflanzen­silage (GPS) ernte und als Futter verwende?

Roger Michalczyk, EU-Zahlstelle der Landwirtschaftskammer NRW, antwortet wie folgt: Im Rahmen der neuen Agrarreform sind antragstellende Landwirte mit Einführung der Regelungen zur sogenannten Konditionalität von 2023 an verpflichtet, 4 %...