Gehe ich einfach von den von Ihnen genannten Fakten aus, waren Ihre Verträge während der Zeit der erhaltenen zusätzlichen Kinderförderung vorteilhaft, nun aber nicht mehr. In dieser Konstellation ist die Beitragsfreistellung wie von Ihnen vorgenommen, die sachlich gebotene Vorgehensweise. Würden Sie nun zusätzlich kündigen, müssten Sie alle erhaltenen Zulagen (auch aus der „guten Phase“) zurückzahlen. Die bereits bezahlten Kosten würden Sie hingegen nicht zurückerhalten. Daher wird in dieser Situation von der Kündigung von Riesterverträgen abgeraten – auch wenn für die beitragsfreie Fortführung noch weitere Kosten anfallen werden. Die Förderung bleibt Ihnen zumindest erhalten.
Hinweis des Autors: Auf Ihre Frage kann ich nur eine allgemeine Antwort geben, da ich keine persönliche Finanzberatung durchführen darf. Eine konkrete Begutachtung erhalten Sie gegen Bezahlung bei einem Versicherungs- oder einem Honorarfinanzanlageberater.
(Folge 16-2021)