Prämienantrag: Aktiver Betriebsinhaber?

Ich bin Nebenerwerbslandwirt und musste im Rahmen der Antragstellung meinen Einkommensbescheid vorlegen, um als „Aktiver Betriebsinhaber“ anerkannt zu werden. Ich halte das für willkürlich und eine Benachteiligung einer einzelnen Gruppe. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Vorschrift, was ist deren Sinn und woran orientieren sich die Grenzen?

Die Eigenschaft des „Aktiven Betriebsinhabers“ ist eine Grundvoraussetzung für die Beantragung der Prämien im Rahmen des Sammelantrags. Eingeführt wurden die Regelungen zum Aktiven Betriebsinhaber, damit Personen nicht ungerechtfertigterweise in den Genuss von landwirtschaftlichen Prämien kommen, bei denen das Betreiben der Landwirtschaft nur einen sehr untergeordneten Anteil der Tätigkeiten darstellt. Zum Beispiel ein Unternehmen, das Immobiliendienstleistungen erbringt und landwirtschaftliche Flächen ankauft und weiterverkauft.

Bereits 2015 mussten Antragsteller, die eine auf der Negativliste stehende Tätigkeit ausüben, einen Nachweis bezüglich der Anerkennung als Aktiver Betriebsinhaber erbringen. Neu ist ab 2016, dass auch Landwirte, die keine der auf der...